Verwaltung
schlägt minimale Erhöhung von Grund- und Kilometerpreis vor
Die Verwaltung hat dem Rat der Stadt Köln
eine Beschlussvorlage zur Änderung der Rechtsverordnung
über die Beförderungsentgelte für Taxis – den Kölner
Taxitarif – vorgelegt. Eine Interessenvertretung aus dem
Taxigewerbe hatte dies beantragt. Ziel ist eine Anpassung
der Preise insbesondere an die zwischenzeitlich
gestiegenen personellen und betrieblichen Kosten. Grund
sind unter anderem Erhöhungen des gesetzlichen
Mindestlohns.
Der Kölner
Taxitarif legt als Rechtsverordnung verbindlich fest,
welche Beförderungsentgelte für Taxifahrten im
Pflichtfahrgebiet der Stadt Köln gelten. Darunter fallen
Grundpreis, Kilometerpreise und Entgelte für Wartezeiten.
Diese ergeben, wie viel eine Taxifahrt im Stadtgebiet
kostet.
Im Oktober 2024 hatte der Rat der Stadt
Köln auf Vorschlag der Verwaltung bereits beschlossen,
Regeln zu Festpreisen innerhalb eines sogenannten
Tarifkorridors in die Rechtsverordnung aufzunehmen. Diese
Regelungen gelten für Fahrten, die im Voraus telefonisch
oder über digitale Vermittlungssysteme bestellt werden.
In solchen Fällen können Taxi-Unternehmer*innen oder
Vermittlungszentralen gemeinsam mit den Kund*innen einen
Festpreis vereinbaren, der sich am regulären
Beförderungsentgelt des Taxitarifs orientiert und
innerhalb eines vorgegebenen prozentualen Rahmens
abweicht. Diese Regel wurde so Teil der geltenden
Rechtsverordnung.
Gleichzeitig wurde im Rat damals keine
allgemeine Preis-Anpassung beschlossen – die aktuell
geltenden Grund- und Kilometerpreise sind seit 2022
unverändert. Vor diesem Hintergrund hat eine
Interessenvertretung des Kölner Taxigewerbes erneut einen
Antrag auf Anpassung der tariflichen Entgelte,
einschließlich Grundpreis und Kilometerpreise, bei der
Verwaltung eingereicht. Nach Prüfung durch die Verwaltung
wurde dieser Antrag in Form einer Beschlussvorlage dem
Rat zur Entscheidung vorgelegt und enthält eine
zweistufige Anpassung:
ab 1. Juni 2026:
Grundgebühr bleibt unverändert bei
4,90 Euro
Kilometerpreis wird auf 2,90 Euro
angepasst (vorher: 2,60 Euro)
Wartezeit wird minimal auf 0,60 Euro
pro Minute angepasst (vorher: 0,50 Euro)
Zuschlag für Großraumtaxi wird auf 7
Euro angepasst (vorher: 6 Euro)
ab 1. März 2027:
Grundgebühr wird minimal auf 5 Euro
angepasst
Kilometerpreis wird minimal auf 3
Euro angepasst
Zudem soll der Tarifkorridor erweitert
werden.
Die anstehende Beratung im Rat der
Stadt Köln zielt darauf ab, über die vorgeschlagenen
Anpassungen am Kölner Taxitarif zu entscheiden. Erst mit
einem zustimmenden Ratsbeschluss könnten die
vorgeschlagenen Anpassungen ab 1. Juni 2026
beziehungsweise 1. März 2027 in Kraft treten. Die
Veröffentlichung der Vorlage durch die Verwaltung und
deren Einbringung in den politischen Prozess sind
vorbereitende Schritte im Verfahren.
Zusätzlich zu dem in der
Rechtsverordnung aufgenommenen Taxitarifkorridor plant
die Verwaltung, eine Allgemeinverfügung zur Einführung
eines Mindestbeförderungsentgelts für Mietwagen zu
erlassen.
"Seit dem 02.08.2021 wird die bisherige Ortskenntnis für Köln
durch einen Fachkundenachweis ersetzt.
Aktuell werden die
Voraussetzungen für die Ausstellung des
Fachkundenachweises geklärt und dann umgesetzt.
Bis dahin wird der Vollzug des Fachkundenachweis
zurückgestellt."
Fachkundeprüfung
Taxi und Mietwagen
schriftlich
mündlich
mündlich
Anmeldeschluss
01.09.2025
22.09.2025
23.09.2025
30 Kalendertage vor
dem Prüfungsbeginn
06.10.2025
27.10.2025
28.10.2025
30 Kalendertage vor
dem Prüfungsbeginn
03.11.2025
24.11.2025
25.11.2025
30 Kalendertage vor
dem Prüfungsbeginn
07.01.2026
29.01.2026
30.01.2026
30 Kalendertage vor
dem Prüfungsbeginn
02.02.2026
23.02.2026
24.02.2026
30 Kalendertage vor
dem Prüfungsbeginn
02.03.2026
23.03.2026
24.03.2026
30 Kalendertage vor
dem Prüfungsbeginn
04.05.2026
26.05.2026
27.05.2026
30 Kalendertage vor
dem Prüfungsbeginn
01.06.2026
29.06.2026
30.06.2026
30 Kalendertage vor
dem Prüfungsbeginn
13.07.2026
10.08.2026
11.08.2026
30 Kalendertage vor
dem Prüfungsbeginn
02.09.2026
28.09.2026
29.09.2026
30 Kalendertage vor
dem Prüfungsbeginn
05.10.2026
26.10.2026
27.10.2026
30 Kalendertage vor
dem Prüfungsbeginn
02.11.2026
30.11.2026
01.12.2026
30 Kalendertage vor
dem Prüfungsbeginn
§ 49 Personenbeförderungsgesetz
Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
§ 49 Verkehr mit Mietomnibussen und mit Mietwagen
(1)
Verkehr mit Mietomnibussen ist die Beförderung von Personen mit
Kraftomnibussen, die nur im ganzen zur Beförderung angemietet werden und
mit denen der Unternehmer Fahrten ausführt, deren Zweck, Ziel und Ablauf
der Mieter bestimmt. Die Teilnehmer müssen ein zusammengehöriger
Personenkreis und über Ziel und Ablauf der Fahrt einig sein.
(2)
Die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 sind nicht gegeben, wenn
Fahrten unter Angabe des Fahrtziels vermittelt werden. Mietomnibusse
dürfen nicht durch Bereitstellen auf öffentlichen Straßen oder Plätzen
angeboten werden.
(3)
Die
Vorschriften der
§§ 21 und 22 sind nicht anzuwenden.
(4)
Verkehr mit Mietwagen ist die Beförderung von Personen mit
Personenkraftwagen, die nur im ganzen zur Beförderung gemietet werden
und mit denen der Unternehmer Fahrten ausführt, deren Zweck, Ziel und
Ablauf der Mieter bestimmt und die nicht Verkehr mit Taxen nach
§ 47 und nicht gebündelter Bedarfsverkehr nach
§ 50 sind.
Mit Mietwagen dürfen nur Beförderungsaufträge ausgeführt werden, die am
Betriebssitz oder in der Wohnung des Unternehmers eingegangen sind.
Nach Ausführung des Beförderungsauftrags hat der Mietwagen unverzüglich
zum Betriebssitz zurückzukehren, es sei denn, er hat vor der Fahrt von
seinem Betriebssitz oder der Wohnung oder während der Fahrt einen neuen
Beförderungsauftrag erhalten.
Den Eingang des Beförderungsauftrages am Betriebssitz oder in der
Wohnung hat der Mietwagenunternehmer buchmäßig oder elektronisch (auch
mittels appbasierten Systems) zu erfassen und die Aufzeichnung ein Jahr
aufzubewahren.
Annahme, Vermittlung und Ausführung von Beförderungsaufträgen, das
Bereithalten des Mietwagens sowie Werbung für Mietwagenverkehr dürfen
weder allein noch in ihrer Verbindung geeignet sein, zur Verwechslung
mit dem Taxenverkehr oder dem gebündelten Bedarfsverkehr zu führen.
Den Taxen und dem gebündelten Bedarfsverkehr vorbehaltene Zeichen und
Merkmale dürfen für Mietwagen nicht verwendet werden.
In Städten mit mehr als 100 000 Einwohnern kann die Genehmigungsbehörde
zum Schutz der öffentlichen Verkehrsinteressen die in ihrem Bezirk
geltenden Regelungen für den gebündelten Bedarfsverkehr auch auf den in
ihrem Bezirk betriebenen Verkehr mit Mietwagen anwenden, wenn per App
vermittelter Verkehr mit Mietwagen einen Marktanteil von 25 Prozent am
Fahrtaufkommen im Gelegenheitsverkehr mit Taxen, Mietwagen und
gebündelten Bedarfsverkehr überschreitet.
(5)
Die Genehmigungsbehörde kann für Gemeinden mit großer Flächenausdehnung
Einzelheiten für die Genehmigung von Ausnahmen von der Pflicht zur
Rückkehr an den Betriebssitz ohne neuen Beförderungsauftrag an einen
anderen Abstellort als den Betriebssitz festlegen.
Hierbei ist eine Mindestwegstrecke von 15 Kilometern zwischen Hauptsitz
und Abstellort oder bei mehreren Abstellorten zwischen diesen zu Grunde
zu legen.
Die Genehmigungsbehörde kann insbesondere Regelungen treffen über
1.
die Anforderungen an den Abstellort und
2.
die zulässige Anzahl von Abstellorten.
Fußnote
§ 49 Abs. 4 Satz 3: Nach Maßgabe der Entscheidungsformel mit dem GG
vereinbar, BVerfGE v. 14.11.1989; 1990 I 108 - 1 BvL 14/85, 1 BvR
1276/84 -
§ 49 Abs. 4 Satz 4: Nach Maßgabe der Entscheidungsformel mit dem GG
vereinbar, BVerfGE v. 14.11.1989; 1990 I 108 - 1 BvL 14/85, 1 BvR
1276/84 -
§ 49 Abs. 4 Satz 5: Nach Maßgabe der Entscheidungsformel mit dem GG
vereinbar, BVerfGE v. 8.11.1983; 1984 I 105 - 1 BvL 8/81 -
Sie möchten Taxifahrer oder Taxifahrerin in einer lebendigen
Millionenstadt werden? Um den dafür erforderlichen
Personenbeförderungsschein zu erhalten, müssen Sie zunächst die
gesetzlichen Voraussetzungen Ihrer persönlichen Eignung erfüllen
und die kleine Fachkundeprüfung (zurzeit noch nicht vom
Gesetzgeber genau definiert – Stand April 2023) für Taxi- und
Mietwagenfahrer erfolgreich ablegen.
Damit Sie mit der TAXI RUF Köln eG, dem qualitätssichernden
Zusammenschluss der Kölner Taxiunternehmer, einen Benutzervertrag
(Funk- und Fahrerausweis) abschließen können, müssen Sie darüber
hinaus ihre Kompetenz als kundenorientierter Dienstleister sowie
vertiefte Orts- und Stadtkenntnisse in einer 5-tägigen TAXI RUF
Köln Schulung erweitern. Um eine kundenfreundliche Kommunikation
zu gewährleisten, sollten ausreichende deutsche Sprachkenntnisse
selbstverständlich sein.
Diese 5 Schritte führen Sie zum Ziel Taxifahrer/in:
1. Schritt
Sie stellen bei der Stadt Köln (Kundenzentrum Innenstadt,
Meldehallen Chorweiler, Ehrenfeld, Kalk, Lindenthal, Mülheim,
Nippes, Porz, Rodenkirchen) einen Antrag auf den „Führerschein zur
Fahrgastbeförderung für Taxi“. Wenn alle persönlichen
Voraussetzungen (Mindestalter 21 Jahre, 2 Jahre Vorbesitz des
Führerscheins Klasse 3 bzw. B, körperliche und geistige Eignung
(Bescheinigung des Betriebsarztes), persönliche Zuverlässigkeit
für Personenbeförderung, neuer EU-Führerschein im
Scheckkartenformat) vorliegen, erhalten Sie ein
Bestätigungsschreiben der Stadt Köln, das Sie berechtigt, die
kleine Fachkundeprüfung abzulegen.
2. Schritt
Sie legen die kleine Fachkundeprüfung bei der Stadt Köln
erfolgreich ab und erhalten danach den Personenbeförderungsschein.
Auf diese Prüfung können Sie sich privat vorbereiten oder Sie
absolvieren diese alternativ im Rahmen der Ausbildung mit dem
Lehrgang der TAXI RUF Köln eG (siehe Schritt 4).
3. Schritt
Für den Lehrgang der TAXI RUF Köln eG können Sie eine Förderung
durch die Agentur für Arbeit beantragen. Dies müssen Sie unbedingt
vor der Anmeldung zum Lehrgang tun. Weitere Informationen dazu
erfragen Sie bitte in der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit.
4. Schritt
Mit dem positiven Bescheid der Stadt Köln (siehe Schritt 1) melden
sie sich zu einem Kurs der TAXI RUF Köln eG an und besuchen diesen
Kurs regelmäßig (weitere Informationen: TAXI RUF Köln eG, Bonner
Wall 37, 50677 Köln, 0221/16808-0).
5. Schritt
Nach dem Sie die 5-tägige Schulung bei der TAXI RUF Köln eG
absolviert haben, erhalten Sie vom Schulungsleiter ein
Bestätigungsschreiben, mit dem Sie bei dem zuständigen
Sachbearbeiter – zurzeit Herr Özoglu – Ihren Funk- und
Fahrerausweis der TAXI RUF Köln eG erhalten.
Zusammenfassung:
Voraussetzung für den Abschluss eines Benutzervertrages (Funk- und
Fahrerausweis) mit der TAXI RUF Köln eG ist eine 5-tägige Schulung
bei der TAXI RUF Köln eG sowie ein gültiger
Personenbeförderungsschein der Stadt Köln.
Ihre Rechte als Taxikunde (Köln)
Ihre Rechte als Taxikunde
(Köln)
Schnell, aber vor allem sicher – so sollen
Sie Köln mit dem Taxi erfahren. Dabei dürfen Sie ein Fahrzeug
erwarten, das von innen und außen einen gepflegten Eindruck macht.
Und das gepflegte Äußere gilt auch für den Fahrer. Darüber hinaus
ist es immer gut zu wissen, welche Rechte Sie als Kunde im Taxi
haben.
Taxen haben die Pflicht, Sie zu befördern
Egal, ob Sie am Halteplatz in ein Taxi steigen oder einen freien
Wagen auf der Straße heran winken, innerhalb des Kölner
Stadtgebiets und im gesamten Pflichtfahrgebiet* muss der Fahrer
Sie mitnehmen. Das gilt auch für ganz kurze Strecken. Es sei denn,
von Ihnen geht eine Gefahr für den Fahrer oder andere Mitreisende
aus.
Taxen befördern Sie zum festen Tarif
Solange die Fahrt innerhalb des Kölner Stadtgebiets oder im
Pflichtfahrgebiet bleibt, dürfen Sie sich darauf verlassen, dass
Sie zum jeweils gültigen Tarif befördert werden. Er ist gut
sichtbar im Taxi angebracht. Bevor der Fahrer losfährt, stellt er
außerdem den Taxameter an. Nur außerhalb des Pflichtfahrgebiets
können Sie mit dem Fahrer den Preis individuell vereinbaren.
Sie bestimmen die Fahrtroute
Wenn Sie in das Taxi steigen, wird der Fahrer Sie fragen, wohin
Sie möchten. Er fährt das Ziel dann auf dem kürzesten Weg an. Es
sei denn, Sie äußern besondere Wünsche hinsichtlich der
Fahrtroute, zum Beispiel weil Sie unterwegs noch jemanden
mitnehmen möchten.
Am Halteplatz haben Sie die freie Wahl
Häufig stehen auf den Halteplätzen mehrere Taxen in einer Reihe.
Sie können als Kunde dann frei auswählen, in welchen Wagen Sie
steigen möchten. Sie sind keinesfalls verpflichtet, den ersten
Wagen in der Reihe zu nehmen.
Ihre Wünsche zählen im Taxi
Sie entscheiden, auf welchem Platz Sie im Taxi sitzen, ob die
Fenster geöffnet oder geschlossen sein sollen und die Klimaanlage
angeschaltet wird. Sie bestimmen auch, ob im Wagen Musik läuft und
in welcher Lautstärke. Übrigens sind Taxis generell rauchfrei.
Das Pflichtfahrgebiet der Kölner Taxen
Köln, Bonn, Düsseldorf, Leverkusen, Solingen, Rhein-Kreis Neuss,
Rhein-Erft-Kreis, Rheinisch Bergischer Kreis, die Gemeinden
Monheim, Langenfeld, Hilden, Haan, Erkrath und Mettmann des
Kreises Mettmann, Euskirchen, Zülpich oder Weilerswist des Kreises
Euskirchen, Rhein-Sieg-Kreis ausgenommen die Gemeinden Windeck,
Eitorf und Ruppichteroth.
Beschwerde über eine Taxi- oder eine Mietwagenfahrt (Köln)
Beschwerde
über eine Taxi- oder eine Mietwagenfahrt
Sie haben sich über eine Taxifahrerin, eine Mietwagenfahrerin,
einen Taxifahrer oder einen Mietwagenfahrer geärgert ???
Sie sind der Meinung, dass die Fahrt nicht ordnungsgemäß
durchgeführt wurde ???
Dann können Sie sich beschweren und Anzeige erstatten ...
In Kreuzfeld, im Stadtbezirk Chorweiler,
entstehen auf einer Fläche von circa 80 Hektar mindestens
3.500 Wohneinheiten sowie neue Arbeitsplätze. Der
städtebauliche Entwurf "The
Woodhood –
Gartenstadt 2.0" umfasst fünf "Hoods".
Das sind kleine Siedlungen in unmittelbarter Nachbarschaft mit
urbanem Kern. Sie werden aber gerade westlich zum
Landschaftsrand hin den Bewohner*innen ein dorfspezifisches
Gemeinschaftsleben in der Äußeren Stadt ermöglichen.
Wesseling
Heute eine eigenständige Stadt im
Rhein-Erft-Kreis,
war vom 01. Januar 1975 bis zum 01. Juli
1976 Teil der Stadt Köln.
Die Flora ist der Botanische Garten der
Stadt Köln. Er zeigt im Freien und in Gewächshäusern mehr als
10.000 heimische und exotische Pflanzenarten. Mittelpunkt der
1864 eröffneten Anlage ist das ebenfalls Flora genannte
Festhaus.
Die gärtnerisch gestaltete Anlage zeigt in
vielen Themengärten, wie sich Gartenkunst und das Verständnis
von Landschaftsgärtnerei über 150 Jahre verändert haben. Die
Flora besitzt einen großen Bestand an exotischen Gehölzen, die
bereits im Gründungsjahr gepflanzt worden sind. Nach mehreren
Erweiterungen hat der im Stadtteil Riehl gelegene Botanische
Garten heute eine Fläche von über 11 Hektar.