Funkmietwagen.info
 
 
 
 

  • Funkmietwagen.info
  • Funkmietwagen.org
  • Funkmietwagen.net
  •  

     

  • Cinedom
  • Cinenova
  • Cineplex
  • Drive In
  • Filmpalette
  • Japanisches Kulturinstitut
  • Lichtspiele Kalk
  • Metropolis
  • Odeon
  • Off Broadway
  • Residenz
  • Rex am Ring
  • Traumathek
  • Turistarama
  • Weißhaus
  •  
     

     
     

     
     

     
     

     
     

     
     

     
     

     
     

     

         
       
         
       
      Beschwerde über eine Taxifahrt oder eine Mietwagenfahrt

    Sie haben sich über eine Taxifahrerin, eine Mietwagenfahrerin, einen Taxifahrer oder einen Mietwagenfahrer geärgert?

    Sie sind der Meinung, dass die Fahrt nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde?

    Dann können Sie sich beschweren und Anzeige erstatten.

     
         
     

         
       
         
       
      Führerschein zur Fahrgastbeförderung - Erstantrag

    Sie möchten gewerblich oder geschäftsmäßig in einem der folgenden Fahrzeuge Personen befördern:

    Taxi
    Mietwagen
    Krankenwagen
    Personenkraftwagen für Ferienziel-Fahrten
    Personenkraftwagen im Linienverkehr
    oder ein Fahrzeug im Schülerverkehr
    oder Behindertenspezialverkehr

    Bevor Sie diese Tätigkeit aufnehmen, also tatsächlich Personen von A nach B fahren dürfen, müssen Sie den Führerschein zur Fahrgastbeförderung erwerben.


     
         
     

         
       
         
       
      Führerschein zur Fahrgastbeförderung - Erstantrag

    Gebühren

    55,60 Euro, wenn Sie bereits den EU-Kartenführerschein besitzen.

    79,60 Euro, wenn zusätzlich Ihr alter Führerschein in den EU-Kartenführerschein umgetauscht werden muss.

    Für die Ortskundeprüfung für Taxen fällt folgende Gebühr zusätzlich an:
    50 Euro

    Die Gebühren können Sie bar oder mit der EC-Karte und PIN-Nummer bezahlen.

     
         
     

         
       
         
       
      Führerschein zur Fahrgastbeförderung

    de.wikipedia.org/wiki/Führerschein_zur_Fahrgastbeförderung

    www.fahrschule-123.de/personenbefoerderungsschein
     
         
     

         
       
         
       
      Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

    www.verkehrsportal.de/fev/fev.php

    www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/fev_2010/gesamt.pdf

     
         
     

     
     
     

    § 49 Personenbeförderungsgesetz

    Verkehr mit Mietomnibussen und mit Mietwagen

    (1) Verkehr mit Mietomnibussen ist die Beförderung von Personen mit Kraftomnibussen, die nur im ganzen zur Beförderung angemietet werden und mit denen der Unternehmer Fahrten ausführt, deren Zweck, Ziel und Ablauf der Mieter bestimmt. Die Teilnehmer müssen ein zusammengehöriger Personenkreis und über Ziel und Ablauf der Fahrt einig sein.
     

    (2) Die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 sind nicht gegeben, wenn Fahrten unter Angabe des Fahrtziels vermittelt werden. Mietomnibusse dürfen nicht durch Bereitstellen auf öffentlichen Straßen oder Plätzenangeboten werden.


    (3) Die Vorschriften der §§ 21 und 22 sind nicht anzuwenden.


    (4) Verkehr mit Mietwagen ist die Beförderung von Personen mit Personenkraftwagen, die nur im ganzen zur Beförderung gemietet werden und mit denen der Unternehmer Fahrten ausführt, deren Zweck, Ziel und Ablauf der Mieter bestimmt und die nicht Verkehr mit Taxen nach § 47 sind. Mit Mietwagen dürfen nur Beförderungsaufträge ausgeführt werden, die am Betriebssitz oder in der Wohnung des Unternehmers eingegangen sind. Nach Ausführung des Beförderungsauftrags hat der Mietwagen unverzüglich zum Betriebssitz zurückzukehren, es sei denn, er hat vor der Fahrt von seinem Betriebssitz oder der Wohnung oder während der Fahrt fernmündlich einen neuen Beförderungsauftrages erhalten. Der Eingang des Beförderungsauftrages am Betriebssitz oder in der Wohnung hat der Mietwagenunternehmer buchmäßig zu erfassen und die Aufzeichnung ein Jahr aufzubewahren. Annahme, Vermittlung und Ausführung von Beförderungsaufträgen, das Bereithalten des Mietwagens sowie Werbung für Mietwagenverkehr dürfen weder allein noch in ihrer Verbindung geeignet sein, zur Verwechslung mit dem Taxenverkehr zu führen. Den Taxen vorbehaltene Zeichen und Merkmale dürfen für Mietwagen nicht verwendet werden.
    Die §§ 21 und 22 sind nicht anzuwenden.

    Quelle: www.gesetze-im-internet.de

     
         
     

         
       
         
       
      Genehmigung Taxi und Mietwagen

    www.stadt-koeln.de/service/produkt/taxi-genehmigung-1
     
         
     

         
       
         
       
      Fachkundeprüfung Taxi- und Mietwagen

    Seit dem 02.08.2021 wird die bisherige Ortskenntnis für Köln durch einen Fachkundenachweis ersetzt.

    Aktuell werden die Voraussetzungen für die Ausstellung des Fachkundenachweises geklärt und dann umgesetzt.

    Bis dahin wird der Vollzug des Fachkundenachweis zurückgestellt.



    Klartext:

    Man sorgt verfassungswidrig dazu, dass die Vertreter von Uber rechtswidrig Personen befördern dürfen ...

    Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang www.Funkmietwagen.org ...

     
         
         
       
      Fachkundeprüfung Taxi- und Mietwagen
     
     
     
    mündlich schriftlich Anmeldeschluss
    27.05.2024
    03.06.2024
    30 Kalendertage vor dem Prüfungsbeginn
    17.06.2024
    01.07.2024
    30 Kalendertage vor dem Prüfungsbeginn
    22.08.2024
    05.09.2024
    30 Kalendertage vor dem Prüfungsbeginn
    16.09.2024
    30.09.2024
    30 Kalendertage vor dem Prüfungsbeginn
    14.10.2024
    28.10.2024
    30 Kalendertage vor dem Prüfungsbeginn
    14.11.2024
    25.11.2024
    30 Kalendertage vor dem Prüfungsbeginn
    02.12.2024
    16.12.2024
    30 Kalendertage vor dem Prüfungsbeginn
     
         
       
         
     

         
       
         
       
      Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr
    des Landes Nordrhein-Westfalen


    www.mbwsv.nrw.de/verkehr/Oeffentlicher-Personennahverkehr/index.php
     
         
     

         
       
         
       
      Bundesministerium für Verkehr
    und digitale Infrastruktur


    www.bmvi.de